Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.1973 - II B 41.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1564
BVerwG, 07.02.1973 - II B 41.72 (https://dejure.org/1973,1564)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1973 - II B 41.72 (https://dejure.org/1973,1564)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1973 - II B 41.72 (https://dejure.org/1973,1564)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1564) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung von Fahrtenbüchern auf ihre Richtigkeit - Pflicht der Prozessbeteiligten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung trotz Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes - Anspruch auf rechtliches Gehör - Übersteigen des wirtschaftlichen Werts des Sachbezugs durch den ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1973 - II B 41.72
    Dieses Vorbringen würde zwar durchgreifen, wenn der von der Beschwerde angegriffenen, im Rahmen der Darlegungen des Berufungsgerichts über den wirtschaftlichen Wert des Sachbezugs getroffenen Feststellung entscheidungserhebliche Bedeutung zukäme; denn die Einführung einer entscheidungserheblichen gerichtskundigen Tatsache in den Rechtsstreit muß den Prozeßbeteiligten erkennbar gemacht, ferner muß ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 3. November 1959 - 1 BvR 13.59 - [NJW 1960, 31]; Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Januar 1963 - 3 StR 22.62 [JZ 1963, 610]).
  • BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65

    Versorgungsansprüche einer Witwe

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1973 - II B 41.72
    Abgesehen hiervon hat die Beschwerde verkannt, daß bei der Prüfung, ob dem Berufungsgericht ein Aufklärungsmangel unterlaufen ist, von der dem Berufungsurteil zugrundeliegenden materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auszugehen ist, und zwar selbst dann, wenn diese rechtlich bedenklich erschiene (ständige Rechtsprechung, u.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG II C 4.65 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 18]).
  • BVerwG, 16.09.1964 - III C 123.62

    Anforderungen an die Pflicht zur Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1973 - II B 41.72
    Das Berufungsgericht hat vielmehr davon ausgehen dürfen, daß der Kläger die Auskunft geprüft habe und ihre Richtigkeit nicht bestreite; denn auch im Verwaltungsstreitverfahren, in dem der Untersuchungsgrundsatz herrscht - also die entscheidungserheblichen Tatsachen grundsätzlich von Amts wegen aufzuklären sind -, haben die Prozeßbeteiligten die Pflicht, die Aufklärung des Sachverhalts zu fördern und bei der Wahrheitsfindung mitzuwirken (ständige Rechtsprechung, u.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. September 1964 - BVerwG III C 123.62 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 37]).
  • BGH, 10.01.1963 - 3 StR 22/62

    Revisionsgerichtliche Prüfung des tatsächlichen Bestehens von Gerichtskundigkeit

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1973 - II B 41.72
    Dieses Vorbringen würde zwar durchgreifen, wenn der von der Beschwerde angegriffenen, im Rahmen der Darlegungen des Berufungsgerichts über den wirtschaftlichen Wert des Sachbezugs getroffenen Feststellung entscheidungserhebliche Bedeutung zukäme; denn die Einführung einer entscheidungserheblichen gerichtskundigen Tatsache in den Rechtsstreit muß den Prozeßbeteiligten erkennbar gemacht, ferner muß ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 3. November 1959 - 1 BvR 13.59 - [NJW 1960, 31]; Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Januar 1963 - 3 StR 22.62 [JZ 1963, 610]).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Im übrigen haben auch im Verwaltungsstreitverfahren die Beteiligten eine weitgehende Mitwirkungspflicht bei der Tatsachenaufklärung (vgl. die Zusammenstellung älterer Rechtsprechung bei Haueisen, Untersuchungsgrundsatz und Mitwirkungspflicht der Beteiligten, in NJW 1966, 764 sowie insbesondere Urteile vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 158.62 - [BVerwGE 16, 241, 245], vom 15. September 1966 - BVerwG II C 84.64 -, Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG II B 41.72 -, Urteile vom 30. August 1973 - BVerwG II C 26.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 88] und vom 7. November 1974 - BVerwG II C 55.72 -).
  • BVerwG, 17.08.1976 - 6 B 2.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung eines

    Auch im Verwaltungsstreitverfahren haben die Beteiligten eine weitgehende Mitwirkungspflicht bei der Tatsachenaufklärung (vgl. die Zusammenstellung älterer Rechtsprechung bei Haueisen, Untersuchungsgrundsatz und Mitwirkungspflicht der Beteiligten, in NJW 1966, 764 [BVerfG 16.03.1966 - 1 BvR 675/65] sowie insbesondere Urteile vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 158.62 - [BVerwGE 16, 241, 245 [BVerwG 23.07.1963 - II C 158/62]], vom 15. September 1966 - BVerwG II C 84.64 -, Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG II B 41.72 -, Urteile vom 30. August 1973 - BVerwG II C 26.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 88] und vom 7. November 1974 - BVerwG II C 55.72 -).
  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 26.71

    Anspruch auf Versorgungsleistung - Begründung eines Berufssoldatenverhältnisses

    Die Rüge, daß das Tatsachengericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt nicht von Amts wegen erschöpfend aufgeklärt habe, kann nicht dazu dienen, den Prozeßbeteiligten die Möglichkeit zu eröffnen, das von ihnen selbst Versäumte nachzuholen (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 7. Februar 1973 - BVerwG II B 41.72 - und vom 22. Februar 1973 - BVerwG II B 11.72 -).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 18.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Im übrigen haben auch im Verwaltungsstreitverfahren die Beteiligten eine weitgehende Mitwirkungspflicht bei der Tatsachenaufklärung (vgl. die Zusammenstellung älterer Rechtsprechung bei Haueisen, Untersuchungsgrundsatz und Mitwirkungspflicht der Beteiligten, in NJW 1966, 764 [BVerfG 16.03.1966 - 1 BvR 675/65] sowie insbesondere Urteile vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 158.62 - [BVerwGE 16, 241, 245 [BVerwG 23.07.1963 - II C 158/62]], vom 15. September 1966 - BVerwG II C 84.64 -, Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG II B 41.72 -, Urteile vom 30. August 1973 - BVerwG II C 26.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 88] und vom 7. November 1974 - BVerwG II C 55.72 -).
  • BVerwG, 05.12.1973 - VI B 80.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Daraus ergibt sich eindeutig, daß das hier in Rede stehende, in tatsächlicher Hinsicht - wie bereits dargelegt - unsubstantiierte Beschwerdevorbringen in Wirklichkeit nicht als Verfahrensrüge, sondern als im Rahmen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO unbeachtliche Sachrüge anzusehen ist (vgl. hierzu u.a. Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG II B 41.72 -).
  • BVerwG, 22.02.1973 - II B 11.72

    Definition der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne von § 132

    Die Rüge, daß das Tatsachengericht den Sachverhalt nicht von Amts wegen erschöpfend aufgeklärt habe, kann nicht dazu führen, den Beteiligten die Möglichkeit zu eröffnen, das von ihnen selbst Versäumte nachzuholen (ebenso schon Beschluß des Senats vom 7. Februar 1973 - BVerwG II B 41.72 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht